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* Quelle: Kleingärtner - September 2025 Seite 54ff *
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Der Tätigkeitsbericht von
Präsident
Ing. Wilhelm Wohatschek
zur JHV 2025

Werte Delegierte!
Meine Damen und Herren!

 



 



Die letzten 4 Jahreshauptversammlungen waren geprägt von der Sorge, dass infolge der Pandemie und ihren Folgen, der extremen Teuerung, der Inflation, und der Energiekrise manche Kleingärtner mit der Pachtzahlung Schwierigkeiten haben könnten. Diese Sorge hat sich Gott sei Dank als unberechtigt herausgestellt. Lediglich einige wenige Anträge auf Ratenzahlung der Jahrespacht . waren gestellt worden, welche wir selbstverständlich gewährt haben.

All diese finanziellen Probleme konnten anscheinend die Kleingärtner selbst oder mit Hilfe der Familie lösen.

Zukünftig trifft unsere Kleingärtner in Wien die von der Bundesregierung verordnete Maßnahme „Raus aus Gas bis 2040“, in den nächsten 15 Jahren müssen alle mit Gas betriebenen Warmwasser- und Raumheizungen sowie Küchenherde auf klimafreundliche Systeme umgestellt sein. Es darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass vor geraumer Zeit die Gasversorgung in den Wiener Kleingartenanlagen zur Absatz Steigerung vom Energieanbieter kostenlos errichtet wurde und viele Kleingärtner das Angebot auf Gasversorgung umzusteigen und _ in Zentralheizungen zu investieren, angenommen haben. Es werden viele alternative Lösungen in der Diskussion vorgeschlagen, die jedoch in bestehenden Kleingartenanlagen mit den unterschiedlichsten Baubeständen oftmals nicht anwendbar sind. Es ist zwar noch etwas Zeit, über Alternativen zu den hoch gepriesenen Wärmepumpen nachzudenken, doch vergeht die Zeit rascher als uns lieb ist. Auf der Suche nach anderweitigen Ersatzlösungen wurde immer wieder der Anschluss an das Wiener Fernwärmenetz angesprochen. Dies wurde jedoch auswärmetechnischen Gründen von den Wiener Netzen als nicht durchführbar abgelehnt. Wir werden in nächster Zeit trotzdem wieder versuchen Gespräche über sinnvolle Alternativen zu führen.

Weit schlimmer als alles Bisherige ist das Sparprogramm der Bundesregierung zur Budgetsanierung, welches vor allem Kleingärtner mit geringem Einkommen treffen wird. Ich befürchte, dass die jährlichen Einsparungen, die alle von uns treffen werden, nach neuesten Meldungen bis 2029 andauern werden und so manche Kleingärtnerfamilien unverschuldet in Not geraten und sich die Pachtzahlung nicht mehr leisten können. Wir sind uns unserer sozialen Verantwortung bewusst und werden getreu unserem Grundsatz, dass kein Kleingärtner der unverschuldet in Not geraten ist, seinen Kleingarten verlieren darf, Hilfestellung geben.

Diese soziale Aufgabe kann der Zentralverband nur deshalb erfüllen, weil wir eine in sich geschlossene und finanziell abgesicherte Bewegung sind, die auf Gemeinschaft aufgebaut ist, die ohne finanzielle Zuwendungen von der öffentlichen Hand lebensfähig und daher unabhängig in ihrem Handeln ist.

Sehr geehrte Delegierte!

Es gibt in letzter Zeit Entwicklungen, welche uns zwingen einzugreifen und Festlegungen für die Zukunft zu treffen.

Eines dieser Probleme ist das Eintrittsbegehren bei Tod eines Unter-bzw. Einzelpächters aufgrund von 5 Jahren maßgeblicher Bewirtschaftung gemäß §15(1) Bundeskleingartengesetz:

Es mehren sich die Versuche durch unrichtige Angaben einen Eintritt in Unter- bzw. Einzelpachtverträge zu erschleichen. Die Beweisführung bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen ist problematisch, überhaupt dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. So wie im Fall eines Gerichtsverfahrens, indem weder der ZV als Kläger noch der Obmann als Zeuge schlüssig beweisen konnte, dass eine maßgebliche Bewirtschaftung nicht stattgefunden habe, da unmittelbare Nachbarn als Zeugen aussagten, dass die Beklagte, die mit den beiden Nachbarn befreundet ist, sehr wohl maßgeblich an der Bewirtschaftung mitgewirkt habe. Das Gericht lehnte daher unser Begehren den Eintritt nicht anzuerkennen ab.

Anders liegt der zweite Fall, wo einem Nachbarn von der Unterpächterin schon zu Lebzeiten bestätigt wurde, dass er in den vergangenen 5 Jahren maßgeblich an der Bewirtschaftung beteiligt war. Es wird übersehen, dass das Eintrittsbegehren in das Pachtverhältnis aufgrund maßgeblicher Bewirtschaftung erst nach Tod des . Pächters gestellt werden kann. Es ist in diesem Zeitraum, auf Grund einer Bauführung auf der Nachbar-liegenschaft, der Garten verwüstet worden, sodass eine Bewirtschaftung unmöglich war.
Wir sind nun gezwungen durch Luftaufnahmen der letzten 5 Jahre dies zu beweisen.

Eine befriedigende Lösung gibt es leider nicht, da diese Fälle meistens beim Bezirksgericht landen und der Ausgang nicht vorhersehbar ist. Ich darf jedoch zu bedenken geben, dass mit jeden unberechtigten Eintritt allfällige Anmeldelisten umgangen werden. Dies ist für die angemeldeten Personen, die oft jahrelang angemeldet sind, höchst ungerecht und daher abzulehnen.

Schätzgutachten für Übertragung von Kleingärten:

Es treten immer öfters Probleme bei Schätzgutachten mit festgestellten Mängeln, in denen vom Schätzmeister Abzüge für eine allfällige Sanierung in Abzug gebracht werden, wenn sich dann herausstellt, dass diese Kostenschätzung für eine Sanierung zu gering ist. Im Regelfall muss der Zentralverband für diese Kosten aufkommen. Um diesen Problemkreis wirkungsvoll zu beherrschen, wird es notwendig sein, darauf zu beharren, dass der aufgezeigte Mangel durch eine Fachfirma vom scheidenden Unterpächter veranlasst oder von einer Fachfirma ein verbindlicher Kostenvoranschlag übergeben wird.

Ein weiteres Problem tritt immer öfter auf, dass für den Aufwandersatz ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben wird. Diese Gutachten entsprechen nicht dem Bundeskleingartengesetz und können nicht anerkannt werden.

Überhöhte Preisforderungen bei Übertragungen:

Ein Umstand, der sich leider häuft, sind überhöhte Preisforderungen bei Übertragung von Pacht- bzw. Unterpachtrechten. Die Tatsache, dass die Nachfrage nach Kleingärten vor allem in Wien immer größer wird, ist der Nährboden für überhöhte Geldforderungen an neue Pachtweber. Dieser Entwicklungmüssen wir als Generalpächter sowohl aus rechtlicher als auch aus sozialer Verpflichtung Einhalt gebieten, denn wenn der Zentralverband als Generalpächter oder Eigentümer von solchen überhöhten Ablösesummen Kenntnis erlangt, muss dieser im Sinne des Bundeskleingartengesetzes unter allen Umständen derartige Bestrebungen unterbinden, da er sonst vom zu viel Zahlenden auf Schadenersatz geklagt werden kann. In diesen Fällen macht der Zentralverband von seinem Recht Gebrauch, dass der Kleingarten gemäß Bundeskleingartengesetz nur an den Generalpächter bzw. Eigentümer gegen Ersatz des im Schätzgutachten ausgewiesenen Aufwendungsersatzes zurückgegeben werden kann. Damit werden solche Spekulationen mit Pachtgärten unterbunden. Sollten sich in Kleingartenanlagen solche Fälle häufen, werden im Einvernehmen mit der Leitung des Vereines sämtliche Fremdübertragungen über den Zentralverband abgewickelt.
Die Möglichkeiten für Vorschläge der Vereine für neue Pachtwerber bleiben davon jedoch unberührt.

Weitere Projekte welche erwähnenswert sind:
Artenvielfalt in Kleingärten 

Von 2016 bis 2019 wurde die Studie zur Biodiversität der Wiener Kleingärten durchgeführt. Nun nach 10 Jahren ist es sowohl aus Sicht der Nutzungsänderungen als auch auf Grund klimatischer Veränderungen notwendig die Studie „10 Jahre danach“ zu wiederholen, um positive als auch negative Schlüsse zu ziehen. Wie Ihnen Herr Dr. Bedlan bereits erläutert hat, wurden die AGES und er damit beauftragt die Studie in Wiener Kleingärten abermals durchzuführen.

Die Artenvielfalt in Kleingärten ist aber nicht nur ein modernes Schlagwort. Vielmehr darf ich betonen, dass wir heute, in Zeiten des Klimawandels, eine große Verantwortung tragen. Unsere grünen Oasen sind gerade in dicht verbauten Städten von unschätzbarem Wert, da unsere Kleingärten zur Abkühlung der Städte beitragen. Deshalb ist es auch unerlässlich, dass unsere Gärten entsprechend ausgestaltet sind. Ein Garten ohne vielfältige Bepflanzung, mit nur versiegelten Flächen hat keinen Mehrwert, weder für die Natur noch hinsichtlich des Klimas. Ich darf Sie daran erinnern, dass uns die verschiedenen Grundeigentümer ihre Grundstücke zu einem sozialen Pachtzins verpachten. Dementsprechend müssen wir im Gegenzug unseren Beitrag leisten, um etwas zurückzugeben. Wir pflegen städtisches Grün und haben es in der Hand, unsere Kleingärten zu Oasen für alle in der Stadt zu machen.

Wir als Vereinsfunktionäre haben die nicht einfache Aufgabe unsere Kleingärtner von dieser Wichtigkeit zu überzeugen und darüber zu informieren, wie bedeutsam unser Beitrag hier ist.

KGA Am Steinsee

Zum Abschluss noch eine positive Nachricht: Das im Eigentum des Zentralverbandes stehende Gasthaus hat nach 4 Jahren Stillstand endlich eine Bewerberin gefunden, welche die Gastwirtschaft übernehmen möchte. Der Mietvertrag wurde am 26. Feber 2025 von beiden Seiten unterfertigt. Die neue Pächterin hat die Gastwirtschaft auf Schuss gebracht, sodass die Eröffnung am 24. Mai stattgefunden hat.

Ich darf nun, so wie jedes Jahr, zu den wichtigen Kernaufgaben des Zentralverbandes kommen:
Verwaltung von Generalpachtverträgen für Grundstücke, auf denen Kleingärten gelegen sind:

Der Zentralverband hat die mit Abstand größten Flächen für Kleingärten in Österreich, es sind dies 7.577.301 m2, von den verschiedensten Grundeigentümern in Generalpacht, sowie auch die im Eigentum des Zentral-verbandes stehenden Flächen. Daraus resultiert eine Pachtentgeltsumme von € 18.603.493,-.

Ich darf Ihnen heute berichten, dass das vor wenigen Jahren installierte E-Versand-System die Arbeit wirklich enorm erleichtert hat und der zeitliche Aufwand für die Versendung der Pachtabrechnungen an die Vereine enorm gesunken ist. Auch die hohen Portokosten konnten auf diese Weise reduziert werden.

Doch mit der Abrechnung im Herbst an die Vereine und auch an über 1,000 Kleingärtner, die nicht über einen Verein abgerechnet werden können, ist es nicht getan. Im Juni ist die bei weitem größte Pachtzahlung - nämlich die an die Gemeinde Wien - fällig. Hier "müssen die Zahlungen für rund 339 Generalpachtverträge mit der vorangegangenen Herbst-Abrechnung abgeglichen werden. Hier wird jeder Differenz nachgegangen und mit der Gemeinde Wien abgeklärt. Ende Juni wird dann die Pachtsumme von rund € 15 Mio. überwiesen. Um diese Abgleichungsarbeiten zu vereinfachen, wurde unsere IT-Firma in den Prozess eingebunden, um diese Arbeiten zu automatisieren. Die ersten Schritte sind positiv verlaufen, es wird aber noch viel Arbeit zu investieren sein, um die Arbeit hinkünftig sinnvoll zu unterstützen.

Rechtschutz und Rechtsberatung für Vereine und Funktionäre:

Für die externe Rechtsberatung und den Rechtsschutz der Vereine wurden im vergangenen Jahr Geldmittel in der Höhe von € 280.000,aufgewendet. Die Entwicklung zeigt leider, dass die Zahl der Rechtsfälle, bei denen die Kanzlei unserer Verbandsanwältin einschreiten musste, gegenüber dem Vorjahr wieder stark gestiegen ist. 2024 mussten 326 Rechtsfälle, davon 124 Verlassenschaften und 16 Kündigungsverfahren, bearbeitet werden. Weitere 120 Verlassenschaftsfälle wurden von unserer Rechtsabteilung direkt bearbeitet.

Obwohl wir versuchen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden darf ich versichern, dass wir immer bereit sein werden, zum Schutze des Bestandes unserer Kleingärten und zur Rechtssicherheit unserer Funktionäre alle erdenklichen Möglichkeiten der gerichtlichen Auseinandersetzung auszuschöpfen.

Die Rechtsschutzversicherung speziell für Vereine des Zentralverbandes soll primär die Vereinsfunktionäre bei Strafverfolgung in Ausübung Ihrer Vereinstätigkeit absichern und auch rechtliche Aktivitäten bei Schadenersatzansprüchen des Vereines gegen säumige Kleingärtner abdecken. Diesen Versicherungsschutz besitzen nun bereits 271 Kleingartenvereine. Ich möchte jedoch klarstellen, dass die Rechtschutzversicherung für Vereine der Abwehr von Klagen dient (passive Klagen). Aktive Klagen wie Forderungen gegen säumige Zahler und Besitzstörungsklagen sind zusätzlich vom Versicherer abgedeckt.

Wie bereits bei der letzten Jahreshauptversammlung angekündigt, darf ich Ihnen heute mitteilen, dass ‚der Vereinsrechtsschutz ab sofort um die Bausteine „Räumungsklagen“ und „Vorsatzdelikte im Rahmen der Straf-Rechtsschutzversicherung“ erweitert wurde,

Da es immer wieder Diskussionen über altbekannte Themen gibt, ist es notwendig in diesem Rahmen immer wieder darauf einzugehen:
Todesfall eines Pächters:

Bitte melden Sie den Tod eines Pächters bei Kenntnis unverzüglich dem Zentralverband, denn mit dem Tod des Pächters fängt die 2-Monatsfrist gemäß Bundestkleingartengesetz zu laufen an, innerhalb derer eintrittsberechtigte Personen ihren Eintritt in den Unter- oder Einzelpachtvertrag gegenüber dem Zentralverband als Generalpächter bzw. Eigentümer erklären müssen.

Wenn es keine Eintrittsberechtigten gibt oder sich Eintrittsberechtigte nicht rechtzeitig melden; ist der Pachtvertrag aufgelöst. Hier schreibt der Zentralverband den zuständigen Notar an und fordert den Kleingarten von der Verlassenschaft zurück. Wenn alles „schnell“ abläuft, bedeutet das trotzdem, dass in der Regel meist 6 Monate vergehen, bis der Kleingarten zurückgestellt wird. In den meisten Fällen dauert dies leider noch sehr viel länger. Reagieren die Notare bzw. der Gerichtskommissär nicht auf uns, wird unsere Rechtsanwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt. Es muss in letzter Konsequenz Räumungsklage eingebracht werden. Somit können im schlimmsten Fall bis zu 12 Monate oder mehr vergehen, bis es wieder zu einer Neuverpachtung des Gartens kommen kann. Bis dahin haben wir leider keine Möglichkeit den Garten in Ordnung zu halten. Verständlicherweise sind Vereinsleitungen und Nachbarn über den Zustand des Kleingartens verärgert. Dies sind jedenfalls jene Fälle, welche das meiste Ärgernis hervorrufen und unsere Angestellten fallweise zu Unrecht beschuldigt werden untätig zu sein. Ich darf festhalten, dass solche Rechtsfälle von unserer Kanzlei bearbeitet werden müssen und sie auch immer wieder bei den Verlassenschaften über den aktuellen Stand des Verfahrens nachfragen. Um in Zukunft weitere Missverständnisse hintan zu halten, haben wir veranlasst, dass alle Urgenzen auch den Vereinsleitungen übermittelt werden. Bitte werden Sie nicht selbst tätig und treten Sie nicht direkt mit der Verlassenschaft in Kontakt, dies führt nur zu Verwirrungen und verkompliziert die Sache, was wiederum zu längeren Wartezeiten in der Abwicklung führt.

Übertragung von Unterpachtrechten:

Es kommt immer öfter vor, dass die Übertragung von Unterpachtrechten mit Vorsorgevollmachten und auch von Erwachsenenvertretungen gefordert werden. Bitte kontaktieren Sie auch in diesen Fällen vorweg den Zentralverband, bevor Sie eine Vereinbarung ausstellen, damit im Vorfeld geklärt werden kann, ob es mit den vorliegenden Unterlagen überhaupt zu einer Übertragung kommen kann.

Bewirtschaftungsmängel:

Nach der angekündigten Offensive gegen verwilderte Gärten haben wir im letzten Jahr mehrere Kündigungen von Unterpächtern aufgrund von Nichtbewirtschaftung und Nichtbenutzung eingebracht. In 3 Fällen war die Kündigung erfolgreich, in 1 Fall kam es zu einem Vergleich und 4 Fälle sind noch im Laufen.

Wir sind weiterhin bereit, bei verwilderten Gärten von Pächtern geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Leider fehlt uns bei nichtbewirtschafteten bzw. nichtgenutzten Gärten von Eigentümern jegliche Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen.

Wenn Sie mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind, wenden Siesich bitte gleich an uns. Sofern Sie eine Vereinsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist eine Erstberatung durch unsere Rechtsanwalts-kanzlei inbegriffen. Je nach Fall kann es sein, dass weitere Schritte aber vom Verein zu zahlen sind.

Wird jedoch die Rechtsanwaltkanzlei von Vereinen direkt eingeschaltet ergeht die Honorarforderung auch direkt an den Verein.

Es ist für jeden von Ihnen angesichts all dieser unterschiedlichen Problematiken eine große Herausforderung. Aber Sie können sich gewiss sein, dass wir für Sie da sind, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

Kollektivversicherung des Zentralverbandes:

Es freut mich sehr sagen zu können, dass wir in der Wiener Städtischen Versicherung seit vielen Jahrzehnten einen stets verlässlichen Partner haben, dem die Bedürfnisse unserer Kleingärtner am Herzen liegen.

Wir arbeiten unermüdlich daran, den Leistungsumfang der betreuten Versicherungen zu verbessert und neue Deckungen einzuschließen. Dies sowohl für die Vereins-, als auch für die Mitgliederversicherung. So konnte in Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versicherung ein neues Eigenheimprodukt für un.sere Kleingärtner abgeschlossen werden. Die neue Premiumversicherung kann ganz einfach über unsere Homepage abgeschlossen werden und bietet einen umfassenden, zeitgemäßen Schutz unserer Kleingarten(wohn)häuser. Ich darf Ihnen heute berichten, dass wir mit der Wiener Städtischen in Verhandlung sind, noch einen weiteren Eigenheim-Versicherungsschutz anzubieten, der sich von den Summen her zwischen unserer Heimgarten- und der Premiumversicherung befindet. Mit dieser neuen Versicherung sind im Prinzip alle Kleingärten in ganz Österreich versicherbar.

Ich möchte anmerken, dass wir auch im Bereich Versicherungen viel zu tun haben, da die immer neuen gesetzlichen Richtlinien, die beschlossen wurden und somit einzuhalten sind, auch uns betreffen. So muss das seit Jahrzehnten etablierte und gefestigte System unserer Versicherungen aufgrund neuer Regelungen neu durchleuchtet und auf heutigen Stand gebracht werden. Doch seien Sie versichert, meine Damen und Herren, dass diese Neuüberarbeitung nicht zum Nachteil unserer versicherten Kleingärtner sein wird.

Eine wesentliche Rolle unserer sozialen Verantwortung stellen drei verschiedene Fonds dar, welche unseren Mitgliedern in verschiedenen Fällen finanzielle Hilfestellung geben.

Der Solidaritätsfonds hilft, die finanzielle Belastung unserer Mitglieder bei infrastrukturellen Maßnahmen der Vereine zu lindern. Er wird zinsenfrei vergeben und ist in sechs Halbjahresraten rückzuführen.

Der Katastrophenfonds hilft sofort und unbürokratisch vorwiegend bei Naturkatastrophen.

Der Sozialfonds, welcher von Zuwendungen der Wiener Städtischen Versicherung und des Zentralverbandes nach Bedarf gespeist wird, hilft Kleingärtnern, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, vor allem bei der Begleichung von Pachtzahlungen.

Der Solidaritäts- und der Katastrophenfonds werden aus Teilen der Mitgliedsbeiträge jedes Jahr aufgestockt.

Für alle Fonds bestehen für deren Vergabe Richtlinien, Anträge werden im Hauptvorstand des Zentralverbandes beschlossen und zugewiesen.

Das war ein Auszug einiger Aufgaben und Projekte des Zentralverbandes, die sich von Jahr zu Jahr wiederholen, deshalb jedoch nicht unerwähnt bleiben dürfen.

Den Vereinen und Mitgliedern bei ihren großen und kleinen Problemen tatkräftig beizustehen, zeichnet - meines Erachtens - eine gute Interessensvertretung aus. Und wir können mit Recht behaupten, zum Wohle und Erhalt unserer Kleingartenbewegung alles in unserer Macht Stehende zu tun.

Dass ich dies heute behaupten kann, ist unter anderem der Verdienst der Angestellten des Zentralverbandes, denen ich meinen herzlichen Dank aussprechen möchte. Sie leisten trotz erheblicher Zunahme des Verwaltungsaufwandes immer ihr Bestes. Dass dies so ist, liegt daran, dass wir eine sehr geringe Fluktuation bei den Angestellten haben und jede ihr Tätigkeitsfeld genau kennt und beherrscht. Nur durch das spezifische Fachwissen, das sich die Angestellten über viele Jahre angeeignet haben, ist es überhaupt möglich, dass ein derart großer Verband mit vergleichsweise wenig Personal sein Auslangen findet.

Mir ist bewusst, dass es seitens der Vereine fallweise eine gewisse Unzufriedenheit mit unserem Service bzw. mit der Reaktionsdauer auf Anfragen gibt. Ich darf Ihnen versichern, dass uns dieser Umstand bewusst ist und wir versuchen, 'geeignete Prozesse zu etablieren, um hier unsere Serviceleistung zu verbessern.

Was ich aber definitiv nicht akzeptieren kann, ist, dass einige Personen unseren Angestellten unterstellen, sie würden nichts arbeiten. Dies entspricht jedenfalls nicht der Wahrheit, vielmehr kann ich Ihnen mitteilen, dass jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter seine Aufgaben mit viel Engagement erledigt und alle bereit sind, mehr zu leisten und dies auch oftmals tun.

Mein Dank geht an alle politischen Verantwortlichen, die ihres in ganz Österreich dazu beitragen, dass die Kleingartenbewegung voll anerkannt ist.

Besonderer Dank gilt jedoch Ihnen, meine Damen und Herren, die als Funktionäre in den Verbänden.
und Vereinen tätig sind. Ohne Ihr Wirken wäre die Gemeinschaft der Kleingartenbewegung nicht lebensfähig.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich vor allem Gesundheit, Wohlergehen und noch ein schönes Gartenjahr 2025.

Ing. Wilhelm Wohatschek
Präsident

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